AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Cramergruppe

I Warenkundlicher Teil


1. Aufklärung über Qualität und Produkteigenschaften
Wir garantieren, dass die Qualität der Ware mindestens den Verkaufsmustern entspricht. Ein höherer Maßstab kann jedoch nicht angelegt werden. Änderungen, die der Weiterentwicklung der Produkte dienen, bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Verkaufsmuster aus der Ausstellung weisen in der Regel kleinere Mängel auf. Kommen solche Ausstellungsstücke zum Verkauf, so werden diese, wenn nicht anders vereinbart, im Zustand wie besehen und ausgestellt verkauft, ohne dass beim Kaufabschluss bereits vorhandene Mängel nachträglich gerügt werden könnten. Bitte beachten Sie die folgenden, wichtigen Informationen:

1.1 Legere Polsterung
Die legere Polsterverarbeitung kommt bei allen Polstermöbeln unseres Sortimentes zum Einsatz. Sie ermöglicht einen körpergerechten Sitzkomfort. Insbesondere in den ersten Monaten der Benutzung kommt es zum sogenannten „Einfedern“. Dabei verliert die Polsterung die anfängliche Steifigkeit und erreicht ihre volle Elastizität. Im Gebrauch stellt sich eine Wellen-, Falten- und Muldenbildung ein. Diese typische Eigenschaft von Polstermöbeln ist unbedenklich und stellt keinen Grund zur Beanstandung dar.

1.2 Unterschiede in der Sitzhärte
Sofas mit verschiedenen Sitztiefen, mehrteilige Sofas mit Anbauteilen, Eckteilen oder Recamièren können konstruktionsbedingt Unterschiede in der Sitzhärte und damit auch Unterschiede im Faltenbild aufweisen.

1.3 Lose Rücken- und Sitzkissen
Lose Kissen passen sich dem Körper individuell an. Dadurch erhalten Sie einen optimalen Sitzkomfort. Eine Falten- und Muldenbildung und das Abzeichnen von Kammerkissen sind unvermeidlich. Um die ursprüngliche Form zu erhalten, ist es unumgänglich, dass die Rückenkissen nach Gebrauch aufgeklopft und ausgerichtet werden.

1.4 Leder
Je naturbelassener und hochwertiger ein Leder ist, umso deutlicher bleiben Naturmerkmale wie Insektenstiche, Narben oder Mastfalten sichtbar. Leder muss vor direkter Sonneneinstrahlung und Hitzequellen geschützt werden, da es ausbleichen und austrocknen kann. Es wird sich im Gebrauch durch Körperwärme, Druck und Feuchtigkeit ausdehnen. Diese natürlichen Eigenschaften können nicht beanstandet werden. Zur Werterhaltung pflegen und reinigen Sie Ledermöbel nur gemäß der Pflegeanleitung. Neben der Unterhaltspflege sollten Ledermöbel ein bis zweimal jährlich mit den empfohlenen Lederpflegemitteln behandelt werden.

1.5 Abfärbungen
Jeansstoffe und andere modische Bekleidungsstoffe besitzen oft keine ausreichende Farbechtheit. Farbstoffe können so auf das Polstermöbel übertragen werden. Diese Verfärbungen sind nicht vergleichbar mit normalen Verschmutzungen. Es handelt sich nicht um einen Mangel des Bezugsmaterials.

1.6 Holz
Holz ist ein Naturprodukt. Farbe, Maserung und Struktur werden vom ausgestellten Musterstück abweichen. Auch innerhalb einer Lieferung kann es zu Abweichungen kommen. Bei Möbeln aus Massivholz können abhängig vom Raumklima leichte Verformungen oder kleine Risse auftreten. Diese Eigenschaften sind warentypisch und können daher nicht beanstandet werden.

1.7 Größenabweichungen
Größenangaben gelten grundsätzlich nur als Nennwerte, die von den tatsächlichen Maßen abweichen. Insbesondere bei Polstermöbeln sind Maßtoleranzen von einigen Zentimetern waren- und fertigungsbedingt unvermeidlich. Soll ein Möbel in eine bestimmte Raumsituation maßgenau eingepasst werden, so muss uns dies bei Auftragserteilung mitgeteilt und Bestandteil des Auftrages werden.

1.8 Farbabweichungen
Geringe Farbabweichungen zwischen Ausstellungsstück oder Mustern und den bestellten Möbeln sind warentypisch und unvermeidlich. Eine Farbgleichheit mit unseren Mustern oder bei Nachlieferungen wird daher grundsätzlich nicht garantiert.

1.9 Unregelmäßigkeiten in Oberflächen
Kleine Unregelmäßigkeiten in Oberflächen können fertigungsbedingt vorkommen. Sind diese bei normalen Lichtverhältnissen mit einem Abstand von 70 bis 100 cm mit dem bloßen Auge nicht mehr erkennbar, stellen sie keinen Mangel dar.

1.10 Im Gebrauch nicht sichtbare Oberflächen
Im Gebrauch nicht sichtbare Oberflächen von Möbeln, wie z.B. die Rückseiten oder Unterseiten von Schränken und Kastenmöbeln, die Rückseite von Bettkopfteilen, die Unterseite von Tischen usw. sind in der Regel nicht in Sichtqualität gearbeitet. Soll ein solches Möbel frei im Raum stehend ausgeführt werden, so muss dies extra bestellt und Auftragsbestandteil werden.

1.11 Pflege
Für dauerhafte Freude an hochwertigen Produkten und zur Vermeidung von vorzeitigem Verschleiß ist die richtige Pflege und sorgsame Nutzung unverzichtbar. Bitte beachten Sie daher die Pflegehinweise der jeweiligen Produkte.

II Allgemeiner Teil


2. Vertragsabschluss
Ein verbindlicher Vertrag kommt zustande, wenn der Besteller einen Auftrag unterzeichnet, er uns eine schriftliche, formlose Bestellung zukommen lässt, wir eine Anzahlung oder Vorabzahlung für einen Auftrag erhalten oder ein mündlicher Auftrag von uns bestätigt und nicht binnen zwei Wochen vom Käufer widerrufen wird. Ein schadenersatzloses Rücktrittsrecht nach Vertragsabschluss besteht für den Käufer nicht.

3. Lieferzeiten
Die vereinbarten Lieferzeiten gelten ab dem Zeitpunkt der Auftragsklarheit. Treten Verzögerungen ein, die auf fehlende Informationsbereitstellung seitens des Käufers zur Ausführung des Auftrages zurückzuführen sind, so geraten wir dadurch nicht in Verzug. Angegebene Lieferzeiten sind unverbindliche Richtwerte. Teillieferungen sind zulässig. Geraten wir in Lieferverzug, kann die Annahme der Leistung nach einer angemessenen, schriftlich gesetzten Nachfrist abgelehnt werden. Wurde die Produktion der bestellten Ware eingestellt oder liegen Fälle höherer Gewalt vor, können wir entschädigungslos vom Vertrag zurücktreten, wenn diese Umstände erst nach Vertragsabschluss eingetreten sind oder zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbar waren und uns eine Beschaffung gleichartiger Ware nicht möglich ist. Bereits geleistete Zahlungen werden unverzüglich erstattet. Dem Verkäufer wird ein Rücktrittsrecht für den Fall eingeräumt, dass nach Abschluss des Vertrages Tatsachen bekannt werden, welche die Gegenleistung des Käufers wegen dessen mangelnder Leistungsfähigkeit und/oder Bonität als gefährdet erscheinen lassen. Schadenersatzansprüche gemäß unseren AGB Punkt 6 können geltend gemacht werden.

4. Lieferung
Die Lieferung der Ware erfolgt nach Vereinbarung durch Abholung ab Lager oder Anlieferung an den Bestimmungsort. Dabei liegt es im Ermessen des Verkäufers, die bestellten Waren durch eigene Lieferteams, Speditionen oder Paketdienste zu versenden. Anfallende Anlieferkosten werden nach vertraglicher Vereinbarung mit dem Kunden abgerechnet. Frei Haus Lieferungen können vereinbart werden. Der Käufer gewährleistet, dass eine Zufahrt zum Objekt mit dem LKW möglich ist und ein befestigter Weg bis zu einer Entfernung von maximal 50m zur Verwendungsstelle führt. Es liegt in der Verantwortung des Käufers sicherzustellen, dass die bestellten Möbel an die gewünschte Stelle im Haus transportiert werden können und dass die Räume hinsichtlich der Maße und Beschaffenheit für die Montage geeignet sind. In Fällen erschwerter Anlieferung sind wir berechtigt, anfallenden Mehraufwand abzurechnen. Ist eine Anlieferung nicht möglich, so entbindet dies den Käufer nicht von seiner Abnahmeverpflichtung. Der Käufer verpflichtet sich, uns kostenlos Zugang zur Anlieferstelle zu gewähren. Dafür auf Seiten des Käufers anfallenden Aufwand durch Zeiteinsatz oder andere Vorbereitungen trägt der Käufer selbst. Dies gilt ohne Rücksicht auf die Ursachen auch dann, wenn im Rahmen der Vertragsausführung mehrfache Anfahrten erforderlich werden und sich dadurch für den Käufer ein erhöhter Aufwand einstellt. Der Verkäufer haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten) verursacht worden sind und die der Verkäufer nicht zu vertreten hat. Die Lieferfrist verlängert sich entsprechend der Dauer derartiger Maßnahmen und Hindernisse. Dies gilt auch, wenn diese Umstände bei einem Unterlieferanten eintreten.

5. Montage
Wird bei Auftragserteilung für montagebedürftige Produkte eine gebrauchsfertige Montage vereinbart, so werden die bestellten Waren am Bestimmungsort fachgerecht montiert. Dafür anfallende Kosten werden nach vertraglicher Vereinbarung abgerechnet. Lieferungen inklusiv Montageaufwand ohne gesonderte Abrechnung der anfallenden Kosten können vereinbart werden. Die Montagemöglichkeit und Passgenauigkeit bei maßgenauer Montage garantieren wir nur, wenn wir die Maße vor Vertragsausführung selbst nehmen konnten und diese Bestandteil des Vertrages geworden sind. Für vom Käufer beigestellte Maße können wir keine Haftung übernehmen. Fest mit einem elektrischen Stromkreis, einem Wasser- oder Gasanschluss verbundene Produkte wie Anbauleuchten oder E-Geräte werden nur angeliefert. Anschluss und Montage erfolgen bauseits oder auf Wunsch nach tatsächlichem Aufwand gegen Berechnung. Sofern auf Wunsch des Kunden Arbeiten ausgeführt werden, die über die vertraglichen Verpflichtungen hinausgehen, werden diese Leistungen zum jeweils aktuellen Stundensatz abgerechnet, ohne dass dies einer schriftlichen Beauftragung bedarf. Die Gefahr für Verlust oder Beschädigung der Ware geht mit der Übergabe auf den Kunden über.

6. Abnahmeverzug
Der Käufer ist verpflichtet, die Ware zum vereinbarten Termin abzunehmen. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, kann die Leistung nach Fristsetzung von uns abgelehnt und Schadenersatz wegen Nichterfüllung geltend gemacht werden. Die Höhe des Schadenersatzes beträgt 30% vom Kaufpreis, sofern der Käufer nicht nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist. Im Falle besonders hoher Schäden, z.B. bei Sonderanfertigungen, behalten wir uns vor, einen nachgewiesenen höheren Schaden geltend zu machen. Soweit der Verzug des Kunden länger als einen Monat dauert, können anfallende Lagerkosten abgerechnet werden.

7. Warenrücknahme
Ein Rückgaberecht des Käufers für gekaufte Waren besteht weder bei Neuware noch bei Ausstellungsstücken. Kommt es wegen Nichterfüllung durch den Käufer, z.B. wegen Zahlungsverzuges oder eines vom Käufer einseitig erklärten, nicht berechtigten Rücktritts zu einer Rücknahme gelieferter Waren, haben wir Anspruch auf Ausgleich der Aufwendungen, Gebrauchsüberlassung und Wertminderung. Für Transport- und Montagekosten besteht Anspruch auf Ersatz in entstandener Höhe. Für Wertminderung und Gebrauchsüberlassung der gelieferten Waren gelten die folgenden Pauschalsätze: Innerhalb des 1. Jahres 50% des Kaufpreises ohne Abzüge, innerhalb des 2. Jahres 60% des Kaufpreises ohne Abzüge. Dem Kunden bleibt der Nachweis offen, dass uns keine oder nur eine geringere Einbuße entstanden ist.

8. Kaufpreis und Fälligkeit
Der Kaufpreis ist ohne Skonto oder sonstige Abzüge bei Lieferung, Abholung oder Bereitstellung zum vereinbarten Termin fällig und in bar, per EC-Karte oder anderen von uns akzeptierten Zahlungsarten zahlbar. Die Zahlungspflicht besteht ausdrücklich auch dann, wenn der Käufer die bereitstehende Ware zum vereinbarten Termin, aus welchen Gründen auch immer, noch nicht abnehmen kann.

9. Gewährleistung
Gewährleistungsansprüche verjähren bei Neuware für Verbraucher nach zwei Jahren, für Unternehmer nach einem Jahr ab Lieferung. Beim Kauf von Ausstellungsstücken oder gebrauchter Ware beträgt die Verjährungsfrist grundsätzlich ein Jahr ab Lieferung. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind solche Schäden, die durch natürliche Abnutzung, Feuchtigkeit, starke Erwärmung der Räume, intensive Bestrahlung mit Sonnen- oder Kunstlicht, sonstige Temperatur- oder Witterungseinflüsse oder unsachgemäßen Gebrauch entstanden sind.

10. Mängelrügen und Rücktritt
Offensichtliche Mängel müssen unverzüglich bei Anlieferung, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt angezeigt werden. Die Gewährleistungspflicht erfüllen wir durch Nachbesserung oder Austausch der defekten Teile. Ein Austausch kann jedoch nur dann verlangt werden, wenn die Verhältnismäßigkeit der Kosten gewahrt ist. Schlägt die Nacherfüllung auch nach dem zweiten Versuch fehl oder erbringen wir die Nacherfüllung nicht innerhalb einer angemessenen, schriftlich gesetzten Frist, so besteht das Recht auf Rücktritt oder Minderung. Im Rücktrittsfall kann vom Verkäufer ein Wertersatz für gezogene Nutzung geltend gemacht werden. Diese beträgt im ersten Jahr der Nutzung 20% vom Verkaufspreis, für jedes weitere Jahr der Nutzung weitere 10% vom Verkaufspreis pro Jahr. Durch Rücktritt oder Wandlung begründete Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz sind ausgeschlossen.

11. Haftung
Mit Ausnahme der gesetzlichen Regelung nach dem Produkthaftpflichtgesetz sowie bei Verletzung von Gesundheit und Leben beschränkt sich die Haftung auf Pflichtverletzungen, die auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen sind. Schadenersatz wegen etwaiger Mangelfolgeschäden stehen dem Besteller nur zu, wenn eine ausdrücklich garantierte Eigenschaft nicht vorliegt. Bei Verletzung wesentlicher Pflichten ist die Haftung auf den vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung erstreckt sich nicht auf Schäden, die durch normalen Gebrauch der Möbel am Eigentum des Käufers entstehen können, z.B. Schäden an Fußböden und Wänden durch bewegliche Möbel wie Stühle, Schlafsofas, Rolltische u.ä. Im Übrigen beschränkt sich die Haftung auf Schäden an der Ware selbst. Der im Rahmen von Liefer- und Kundendienstterminen entstehende Zeitaufwand des Käufers begründet in keinem Fall einen Kostenerstattungsanspruch. Forderungsaufrechnungen jeglicher Art sind ausgeschlossen.

12. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Der Käufer darf währenddessen nicht darüber verfügen oder den Besitz daran Dritten überlassen. Drohende oder entstandene Schäden oder Rechtsverluste (z.B. Zwangsvollstreckung) müssen uns mitgeteilt werden. Im Falle der Nichteinhaltung haben wir das Recht, vom Vertrag zurückzutreten und die Herausgabe der Ware zu verlangen.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Elmshorn, Hamburg oder Berlin nach unserer Wahl. Das gleiche gilt für den Gerichtsstand, sofern der Käufer Kaufmann oder juristische Person ist.

14. Datenschutz
Alle zur Durchführung des Auftrags erforderlichen personenbezogenen Daten werden in maschinenlesbarer Form gespeichert und vertraulich behandelt. Die für die Bearbeitung eines Auftrags notwendigen Daten wie Name, Adresse und Kontaktinformationen werden zur Durchführung des Auftrages genutzt. Im Rahmen der Auftragsausführung ist es uns gestattet, diese Daten an beteiligte Subunternehmer z.B. für die Lieferung oder zu Servicezwecken weiterzugeben. Ansonsten erfolgt keine Weitergabe Ihrer Daten, insbesondere nicht zu Werbezwecken. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie unter www.cramer-moebel.de/datenschutz.

15. Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einer einzelnen Bestimmung berührt den Bestand der Bestimmungen im Übrigen nicht.

Die vorliegenden AGB gelten für folgende Anbieter der Cramergruppe:

Cramer + Cramer 2 C Möbelfabrik (GmbH u. Co. KG)
Sibirien 6a, 25335 Elmshorn

Cramer Möbel + Design GmbH
Kieler Str. 301, 22525 Hamburg

Cramer Möbel + Design Berlin GmbH
Meinekestr. 11, 10719 Berlin

© Cramergruppe Version 04/2019